Allgemeine Geschäftsbedingungen FarbTreu

Ich tätowiere nur Personen ab 18 Jahren.
Ich tätowiere keine Personen, die

unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen.
die sich in einer instabilen physischen/psychischen Verfassung befinden.
die blutverdünnende Medikamente einnehmen müssen bzw. Bluter sind.
die an einer Immunschwäche- (AIDS) oder Infektionskrankheit (Hepatitis) leiden.
bei denen eine Schwangerschaft vorliegt und/oder die sich in der Stillzeit befinden.

Ich behalte mir vor, Tätowierungen abzulehnen, deren Motive für mich

moralisch/politisch nicht vertretbar sind.
die an sichtbaren, nicht durch Kleidung zu bedeckenden Körperstellen (Gesicht, Hals, Hände, Finger, o. Ä.) platziert werden sollen.
die aus anderen(, oben nicht aufgeführten) Gründen für mich bedenklich sind.

Vor dem Tätowiertermin verpflichtet sich der Kunde, seiner Informationspflicht nachzukommen, indem er eine Einverständniserklärung wahrheitsgemäß ausfüllt, was nur in Zusammenhang mit dem Personalausweis möglich ist. Alle auf diesem Formular angegebenen Daten werden streng vertraulich behandelt und unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz. Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart oder sich dafür vormerken lässt. Die Beauftragung ist durch eine in bar zu leistende Anzahlung seitens des Kunden nachgewiesen. Die Höhe der Anzahlung staffelt sich wie folgt:

20% des Gesamtpreises.
mindestend 30 € bei Motiven, die in einer Sitzung abgeschlossen werden.

Die geleistete Anzahlung wird erst bei der Fertigstellung des Tattoos verrechnet und verfällt jeweils in voller Höhe

bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum Termin.
bei nicht fristgerechter Absage des Termins (mindestens 48 Stunden vor dem Termin).
bei Erscheinen, das eine Anfertigung des Tattoos gemäß Absatz 2 und 3 nicht ermöglicht.

Die Anzahlung kann nur bei fristgemäßer Absage in Form einer Gutschrift erstattet werden. Eine Barauszahlung ist zu keinem Zeitpunkt möglich. Eine Gutschrift kann nicht mehr ausgestellt werden, wenn von mir bereits Arbeit geleistet wurde. Diese Arbeit definiert sich aus einem Beratungsgespräch, für das der Kunde

einen gesonderten Termin erhielt.
einer bereits angefertigten Zeichnung.
dem Verschieben von Terminen durch den Kunden.
der Vergabe von konkreten Terminen an den Kunden.

Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach Größe, Farben, Körperstelle, Dauer und Aufwand. Die Bezahlung des Sitzungspreises erfolgt unmittelbar nach der Sitzung in voller Höhe und in bar, ggf. abzüglich einer geleisteten Anzahlung. Ratenzahlung ist möglich, kann jedoch nur bei Motiven vereinbart werden, die über mehrere Sitzungen gestochen werden müssen. Geschenkgutscheine in frei wählbarer Höhe sind jederzeit erhältlich, werden jedoch nicht ausgezahlt, auch nicht in Teilbeträgen. Nachstechen Nachstechtermine werden kostenfrei vergeben, sofern

der Kunde sich innerhalb von sechs Monaten nach Fertigstellung der Tätowierung einen Termin vereinbart.
die erforderlichen Nacharbeiten auf Farbfehler oder Fehler beim Erstellen zurückzuführen sind.

Für das Nachstechen von Tattoos auf Händen und Füßen sowie Cover-ups und Tattoos, die mehr als drei Sitzungen in Anspruch genommen haben, wird eine Pauschale von 80 € erhoben. Bei unsachgemäßer Behandlung des Tattoos (dem Kunden wird eine Pflegeanleitung ausgehändigt) entfällt der Anspruch auf kostenloses Nachstechen, und die Nacharbeiten sind kostenpflichtig. Ich behalte mir vor, Termine ohne Angaben von Gründen zu verschieben und/oder abzusagen. Werden alle Termine durch mich abgesagt, bekommt der Kunde seine Anzahlung in voller Höhe zurückerstattet, sofern ein Verfall der Anzahlung nicht durch 6 a)–c) zustande gekommen ist. Ich verwende ausschließlich sterile Tätowiernadeln und arbeite nach den einschlägigen Hygienevorschriften. Der Kunde erhält ausführliche Pflegehinweise zur Nachbehandlung seines Tattoos und bekommt eine entsprechende Pflegeanleitung ausgehändigt. In den folgenden Fällen ist eine Haftung durch mich ausgeschlossen:

bei Folgeproblemen, die auf falsche Pflege (falsche Salbe, falscher Sonnenschutz usw.) zurückzuführen sind.
bei Nichtgefallen des fertigen Tattoos.
bei Rechtschreibfehlern im Motiv.
Die Entwürfe (Zeichnungen) für die Tattoos bleiben Eigentum des jeweiligen Urhebers.

Ich behalte mir das Recht vor, zu Werbezwecken Fotografien der fertiggestellten Tattoos/Zeichnungen in Printmedien und im Internet zu veröffentlichen.

Stand: 11.01.2021

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